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Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung – WpI-AnzV

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(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 349, S. 30 - 32)

(Anzeige nach § 64 Absatz 1 Nummer 9 oder § 64 Absatz 4 Nummer 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes)

Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
Ident-Nummer
des Wertpapierinstituts
Wird von der Behörde ausgefüllt

1. Angaben zum Wertpapierinstitut
Firma
(laut Registereintragung)
Sitz mit PLZ
BAK-Nummer

2. Anzeige
 Einzelanzeige       Sammelanzeige (Das ist Teilanzeige Nummer __ von insgesamt __ Teilanzeigen.)
Datum der Wirksamkeit/Stichtag
2.1 Art der Anzeige  Bedeutende Beteiligung (§ 64 Absatz 1 Nummer 9, § 64 Absatz 4 Nummer 2 WpIG)
 Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an einem dem Wertpapierinstitut nachgeordneten ausländischen Unternehmen (§ 64 Absatz 4 Nummer 2 WpIG)
2.2 Anlass der Anzeige  Erwerb    □  Veränderung    □  Aufgabe
einer bedeutenden Beteiligung
2.3 Anteilseigner
Name/Firma und Rechtsform
(laut Registereintragung)
Geburtsdatum
(bei natürlichen Personen)
Sitz mit PLZ
Sitzstaat
Ident-Nummer
(falls bekannt)
Register-Nummer/Amtsgericht2 LEI Wirtschaftszweig Servicenummer
2.4  Angaben zum nachgeordneten ausländischen Unternehmen
(nur auszufüllen bei der Anzeige einer bedeutenden Beteiligung eines Dritten an einem nachgeordneten ausländischen Unternehmen (§ 64 Absatz 4 Nummer 2 WpIG))
Firma und Rechtsform
(laut Registereintragung)
Sitz mit PLZ
Sitzstaat
Ident-Nummer
(falls bekannt)
LEI3 Wirtschaftszweig4 Servicenummer5

3. Angaben zu den Beteiligungsquoten ,
(wird durch die Bundesbank
ausgefüllt)

Ident-Nummer
des Anteilseigners/
Beteiligungsunternehmens
Firma, Rechtsform und Sitz
(lt. Registereintragung) mit
PLZ und Sitzstaat; Register-Nummer/Amtsgericht, LEI;
Wirtschaftszweig; bei natürlichen Personen zusätzlich Angabe des vollständigen Namen und Geburtsdatum; Ident-Nummer (falls bekannt); Servicenummer
Kapitalanteil, Kapital
des Wertpapier-
instituts/Unter-
nehmens
Tsd. Euro
Stimm-
rechts-an-
teil10, 
in
Prozent
Verhältnis
zum
Wert-
papier-
institut
% Tsd. Euro
Der Anteilseigner hält an dem Wertpapierinstitut eine durchgerechnete Kapitalquote in Höhe von ____ Prozent.

4. Weitere Angaben
4.1 Wird die Beteiligung an dem Wertpapierinstitut (bei Anzeigen nach § 64 Absatz 4 Nummer 2 WpIG: an dem nachgeordneten ausländischen Unternehmen) von dem Anteilseigner im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen gehalten
 Nein.  Ja.
Es sind in der Unternehmensliste der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen nähere Angaben zu den anderen Personen oder Unternehmen zu machen.
4.2 Nur auszufüllen, wenn keine oder weniger als 10 Prozent der Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden
Auf die Geschäftsführung kann ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden.
4.3 Wird das Wertpapierinstitut durch den Erwerb Teil einer Gruppe?
 Nein.  Ja. Bitte geben Sie ein, um welche Gruppe es sich handelt:

5. Besondere Bemerkungen

6. Kontakt für Rückfragen
Name
Telefon-Nummer
E-Mail

7. Unterschrift

Ort/Datum eigenhändige Unterschrift

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26